Herzlich Willkommen auf meiner Seite!

Prof. Dr. Patrick Schmidt

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Prof. Dr. Patrick Schmidt

Prof. Dr. Patrick Schmidt

Gerne bin ich für Sie Ihr Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof. Tätig bin ich dort auf dem Gebiet des gesamten Zivilrechts und zivilen Wirtschaftsrechts, insbesondere im Kauf-, Dienst- und Werkvertragsrecht, Haftungsrecht, Versicherungs- und Versicherungsvertriebsrecht, Transport- und Speditionsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Erbrecht sowie Insolvenzrecht.

Als Rechtsanwalt zugelassen bin ich seit 2007. Vor meiner Zulassung beim Bundesgerichtshof war ich über ein Jahrzehnt Partner in zwei mittelständischen Rechtsanwaltskanzleien in Nordrhein-Westfalen. Von 2008 bis 2014 habe ich hauptberuflich als Professor für Bürgerliches Recht mit Schwerpunkt Transportrecht an der Universität Mannheim gelehrt und geforscht. Dort bin ich noch heute als außerplanmäßiger Professor tätig.

Ich bin Autor zahlreicher Fachveröffent­lichungen, Mitherausgeber der Zeitschrift für Transportrecht und Mitglied verschiedener Fachgesellschaften. In Gesetzgebungsverfahren werde ich bisweilen vom Bundesjustizministerium und dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags beteiligt und als Sachverständiger angehört. Vorträge halte ich auch im Ausland.

Bei allem, was ich tue, bleibt mein Fokus der anwaltliche Einsatz für Sie.

HABEN SIE FRAGEN?

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Gerne bin ich für Sie Ihr Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof. Tätig bin ich dort auf dem Gebiet des gesamten Zivilrechts und zivilen Wirtschaftsrechts, insbesondere im Kauf-, Dienst- und Werkvertragsrecht, Haftungsrecht, Versicherungs- und Versicherungsvertriebsrecht, Transport- und Speditionsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Erbrecht sowie Insolvenzrecht.

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Als Rechtsanwalt zugelassen bin ich seit 2007. Vor meiner Zulassung beim Bundesgerichtshof war ich über ein Jahrzehnt Partner in zwei mittelständischen Rechtsanwaltskanzleien in Nordrhein-Westfalen. Von 2008 bis 2014 habe ich hauptberuflich als Professor für Bürgerliches Recht mit Schwerpunkt Transportrecht an der Universität Mannheim gelehrt und geforscht. Dort bin ich noch heute als außerplanmäßiger Professor tätig.

Ich bin Autor zahlreicher Fachveröffent­lichungen, Mitherausgeber der Zeitschrift für Transportrecht und Mitglied verschiedener Fachgesellschaften. In Gesetzgebungsverfahren werde ich bisweilen vom Bundesjustizministerium und dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags beteiligt und als Sachverständiger angehört. Vorträge halte ich auch im Ausland.

Bei allem, was ich tue, bleibt mein Fokus der anwaltliche Einsatz für Sie.

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rechtsmittel.

Vor dem Bundesgerichtshof benötigen Sie – von einzelnen Ausnahmen abgesehen – einen dort zugelassenen Anwalt, um Ihre Rechte durchzusetzen. Gerne übernehme ich Ihre Vertretung und führe für Sie Ihr Rechtsmittelverfahren. Risiken zeige ich Ihnen klar auf, um Ihnen in Fällen, in denen ein Erfolg zweifelhaft ist, eine fundierte Entscheidung zu ermöglichen. Aussichtslose Verfahren führe ich auch deshalb nicht durch, um Sie vor unnötigen weiteren Kosten zu schützen. Auf dem Weg, den Sie mit mir finden, begleite ich Sie zu Ihrem Erfolg.

In Fällen, in denen Sie zuvor unterlegen sind, erfordert mein Tätigwerden regelmäßig zunächst den Auftrag zur fristwahrenden Rechtsmitteleinlegung, um anhand der Gerichtsakten, die ich sodann erhalte, die Erfolgsaussichten beurteilen zu können. Ebenso bestelle ich mich gerne für Sie, um ein von Ihrem Gegner geführtes Rechtsmittel für Sie abzuwehren.

Meine inhaltlichen Ausführungen in den Verfahren stimme ich unter Berücksichtigung der Besonderheiten der III. Instanz stets eng mit Ihnen – oder, wenn gewünscht, auch mit den in der Instanz zuvor für Sie tätigen Kollegen – ab. In der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesgerichtshofs verschaffe ich Ihnen Gehör.

Mein Honorar richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Einzelfallabhängig biete ich Ihnen eine Tätigkeit auf Basis einer Honorarvereinbarung an. Im Umfang, in dem Sie gewinnen, besteht ein Anspruch auf Erstattung meiner gesetzlichen Vergütung gegen Ihren Gegner.

.consulting

Auch im Vorfeld und unabhängig von Rechtsmittelverfahren vor dem Bundesgerichtshof bin ich gerne Ihr rechtlicher Berater. Ich erteile außergerichtlichen Rechtsrat, erstatte Gutachten und berate, wenn es darum geht, ein Verfahren mit Blick auf eine mögliche Revision, Nichtzulassungs- oder Rechtsbeschwerde bereits passend auf den Weg zu bringen. Einen Teil meiner unternehmerischen Mandanten begleite ich in nahezu allen rechtlichen Themen dauerhaft schon seit mehr als einem Jahrzehnt.

Mein Honorar für Beratungstätigkeiten vereinbare ich einzelfallabhängig. Sprechen Sie mich gerne an. Neben den Möglichkeiten einer Kontaktaufnahme per E-Mail oder Telefon stehe ich für ein direktes Gespräch gerne persönlich an verschiedenen Orten oder per Video-Call zur Verfügung.

ICH BIN GERNE FÜR SIE DA.

.consulting

Auch im Vorfeld und unabhängig von Rechtsmittelverfahren vor dem Bundesgerichtshof bin ich gerne Ihr rechtlicher Berater. Ich erteile außergerichtlichen Rechtsrat, erstatte Gutachten und berate, wenn es darum geht, ein Verfahren mit Blick auf eine mögliche Revision, Nichtzulassungs- oder Rechtsbeschwerde bereits passend auf den Weg zu bringen. Einen Teil meiner unternehmerischen Mandanten begleite ich in nahezu allen rechtlichen Themen dauerhaft schon seit mehr als einem Jahrzehnt.

Mein Honorar für Beratungstätigkeiten vereinbare ich einzelfallabhängig. Sprechen Sie mich gerne an. Neben den Möglichkeiten einer Kontaktaufnahme per E-Mail oder Telefon stehe ich für ein direktes Gespräch gerne persönlich an verschiedenen Orten oder per Video-Call zur Verfügung.

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